stormrider hat geschrieben:
Klar darfst du das verschenken ... Du schenkst mir das Addon XYZ und ich schenke dir im Gegenzug zu deiner Freundlichkeit 20 Euro.
Es ist eben alles eine Sache der Sichtweise...
Ohhh nenene damit hast du ja es gekauft. Eine schenkung ist wie im gesetz beschrieben ein Gegestand eine anderen person zu geben ohne gegenleistung! wenn du dann 20 euro aus höfflichkeit gibst ist es ein Geschäft und somit illegal womit aerosoft nicht einverstanden wäre! Na klar ist das totlaer unfug weil man kann es ja heimlich machen. Nur die Aussage ist ein wenig doof
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Kaufgegenstand [Bearbeiten]
Gegenstand des Kaufvertrags kann gem. §§ 433 ff. BGB sein:
eine bewegliche Sache, eine unbewegliche Sache (Immobilie) oder ein Tier (§ 90a Satz 3 BGB),
ein Recht, zum Beispiel: Forderung, Anteil an einer Sache, Wohnungseigentum, Gesellschaftsanteil, Patent, Erbschaft, Miterbenanteil (§ 453 Satz 1 BGB),
eine Sach- oder Rechtsgesamtheit (beispielsweise ein ganzes Unternehmen).
Die Kaufsache kann individuell (sogenannter Stückkauf) oder nach allgemeinen Merkmalen (eine bestimmte Menge, Ware einer bestimmten Qualität, so genannter Gattungskauf, siehe auch Gattungsschuld gem. § 243 BGB) bestimmt sein.
Umgangssprachlich sowie in der Wirtschaftsliteratur hat sich der Verkaufsbegriff auch für den Vertrieb von Dienstleistungen nach Dienstvertragsrecht § 611 BGB oder Werkvertragsrecht § 631 BGB etabliert, obwohl dort kein Verkauf im juristischen Sinn stattfindet.
Ich wollte jetzt nicht klugscheißern ich wollte damit sagen das man sich auf dünnen eis in dieser Rechtslage bewegt!